Riggs stellen bei Segelyachten einen wichtigen Teil des Gesamtsystems dar, wird oftmals zu wenig Beachtung geschenkt, nicht zuletzt auch im Bereich des Gebrauchtbootkaufes.

Das ist erstaunlich, zumal hier nicht nur kritische Schäden mit erheblichen Kosten, sondern schlimmstenfalls sogar eine reelle Gefahr für Mensch und Schiff auftreten können.

Wir als Sachverständiger orientieren uns bei der Sichtprüfung vom Rigg nicht nur an Herstellervorgaben, sondern auch an Empfehlungen von den Yachtversicherungen. Meter für Meter wird der Mast untersucht, um zu schauen, ob sich Verschleiß- und Ermüdungserscheinungen erkennen lassen. Ebenso genau erfolgen die Betrachtung und Bewertung, ob das stehende Gut wie Wanten, Stagen und Aufhängungen ausgewechselt werden sollten oder diese noch mangelfrei sind.

Bei einem Rigg werden das stehende und laufende Gut nicht nur die Sichtprüfung mit den Herstellerangaben durchgeführt, sondern es werden die Vorgaben der Versicherungen mit berücksichtigt, d. h. das Rigg wird genauestens in Augenschein genommen, um Verschleiß- und Ermüdungserscheinungen zu erkennen und zu dokumentieren.

Standardmäßig empfehlen wir einen Riggcheck bei:

  • privat genutzten Segelbooten und Segelyachten
  • die längere Zeit nicht genutzt wurden
  • auf einem Langtörn waren
  • älter als 10 Jahre sind
  • gewerblich genutzten Segelbooten und Segelyachten
  • welche eine erfahrene hohe Auslastung erkennen lassen
  • älter als 5 Jahre sind
  • im Starkwindrevier verchartert wurden

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